Allgemeines

Nachdem ich nach langer Zeit wieder einmal Hangfliegen war, begeisterte es mich und erinnerte mich an die frühen schönen Zeiten, als ich mangels Flugplatzes nur Hangflieger war. Es ist einfach herrlich, wenn man am Berg oben steht und in die Ferne blickt und die Gegend einmal von oben sieht. Die Weite gibt einem ein befreiendes Gefühl und das vor einem fliegende Modell setzt den Tupfen aufs “i“ und lässt durch seine gut erkennbare Fluglage das Fliegen zum Vergnügen werden.

Leider ist Hangfliegen zu 99 % “Wildfliegen“ und muss man sich daher bewusst machen, dass diese Modellflugvariante auf nicht als Modellfluggelände genehmigten Flächen ausgeübt wird. Dieser Umstand hält viele Modellsegelflugpiloten, auch aus unserem Club davon ab, sich mit ihren Segelflugzeugen auf einen Modellflughang zu begeben und dort zu fliegen. Weiteres meine ich aus gelegentlichen Gesprächen herausgehört zu haben, dass nur eine Minderheit der Clubkollegen konkrete Vorstellungen über den Alpinflug haben und die dafür notwendigen Voraussetzungen kaum kennen. Das hat mich auf den Plan gerufen, interessierten Piloten mit meiner Erfahrung zu helfen und auf leicht verständliche Weise Licht ins Dunkel der Hangfliegerei zu bringen.

Vorweg: Für meine Informationen, Verhaltensmaßnahmen, Erklärungen, Tipps, usw. zum Thema Alpinflug nehme ich nicht in Anspruch, das gesamte Gebiet und Wissen über die Hangfliegerei hier zu hundert Prozent abzudecken. Ich bin mir aber sicher die wesentlichen Aspekte und Fakten im folgenden Text angesprochen und abgearbeitet zu haben, damit ein interessierter Pilot eine ausreichende Wissensbasis für diese schöne Modellflugvariante bekommt. Von außen an mich gelangenden Ergänzungen und Spezialwissen zu diversen Details nehme ich gerne auf und bedanke mich, wenn mir jemand einen Schritt zur Vollständigkeit weiter hilft. Beginnen wir also: Warum kann ich nicht einfach drauf los Hangfliegen gehen? Immer hört man von den Problemen, wenn man sich auf einem Alpinfluggelände aufhält, und überhaupt, wie komme ich dort hin und wo ist eines? Passende Flugzeuge haben, die meisten, meinen sie, aber viele Unklarheiten halten davon ab, den Weg auf einen Hang zu beschreiten. Diese Fragen stellen sich oft und Mangels klarer Antworten wird daher das Thema Alpinflug von vielen Piloten rasch ad acta gelegt.

Der meist erwähnte Grund nicht Hangfliegen zu können ist, dass es in unserer näheren Umgebung keine einfach erreichbaren Hänge gibt. Geht man davon aus, dass Alpinflug nur an steilen Hängen oder gar nur in alpinem Gelände möglich ist, dann irrt man gewaltig. In unserer unmittelbaren Nähe gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um das Hangfliegen bei den bei uns üblichen Windrichtungen und Windstärken ausüben zu können. Tipps dazu können interessierte Klubmitglieder gerne von mir bekommen.

Die zweite Antwort ist, dass diese Art Modellflug zu betreiben von verschiedenen Leuten gar nicht gerne gesehen wird und man sich alles Mögliche anhören muss und meist vom Fluggelände verwiesen wird. Dieses Argument gegen den Alpinflug ist nicht von der Hand zu weisen, doch gilt es zu bedenken, bei einem Streit bedarf es immer zweier streitbarer Menschen. Nachfolgend wird diesem Umstand wegen seiner Wichtigkeit ein ganzes Kapitel gewidmet.

Verhaltensregeln für Hang- und Alpinflieger

Bevor wir uns den flugtechnischen Gegebenheiten des Alpinflugs widmen muss zuvor auf die Problematik beim Alpinflug eingegangen werden. Um erfolgreich und genussvoll am Hang zu fliegen, gilt es vor allen modellspezifischen Voraussetzungen zu berücksichtigen, dass wir unser Hobby nicht auf einem genehmigten Modellflugplatz ausüben. Man nennt das “wildes Fliegen“. Der Ausdruck hat einen schlechten Beigeschmack, der sich daraus ergibt, weil wir manchmal auch über verbotene Wege dorthin fahren, weil wir auf fremdem Grund agieren und vielleicht die Frucht schädigen und das alles ohne vorher den Grundstückseigner danach gefragt zu haben. Wir müssen uns daher vor dem Modellflug am Hang klar darüber sein, dass wir ungeliebt sind. Möchten wir immer wieder vergnüglich Hangsegeln können, müssen wir alles unternehmen um uns mit den Anrainern und Grundbesitzern gut zu stellen. Wir haben kein Recht auf unserer Seite wenn wir dort fliegen, daher müssen wir danach trachten, nicht negativ aufzufallen.

Alleine schon bei der Zufahrt ist einiges zu beachten. Selbst wenn keine Fahrverbote aufgestellt sind, ist das Befahren der Feldwege daher meist dem Goodwill der Gemeinden, der Grundeigentümer und den Jägern usw. überlassen. Wer also Hangfliegen möchte, tut dies immer in eigener Verantwortung. Wildfliegen erfordert daher große Disziplin beim Aufenthalt im Gelände

Das bedeutet, dass man beim “Wildfliegen“ auf Privatgrund keinesfalls rudelweise, alle Tage oder jedes Wochenende auftauchen darf. Maximal drei Piloten sind hier ein Richtwert und das ein oder zwei Mal im Monat und am selben Hang. Die Zufahrt mit dem PKW ist daher sinnvoll so einzurichten, dass nach Möglichkeit mehrere Piloten mit möglichst nur einem Auto zum Hang zufahren sollen.

In der Sache kommt uns oft das Wetter mit wechselnden Windrichtungen entgegen, sodass wir nicht ständig nur auf einem Hang fliegen gehen müssen/können. Zum Glück ist auch jeder Hang etwas anders, wodurch eine ständige Inanspruchnahme nur eines bestimmten Hanges eher unwahrscheinlich ist und wir ohnedies auf einen anderen, besser angeblasenen Hang ausweichen müssen. Damit, so hoffe ich, fällt es den Leuten nicht so arg auf, dass “schon wieder Modellflieger herum fliegen“.

Wichtig ist auch, dass alle Aktivitäten im Gelände möglichst leise und unbemerkt ablaufen, damit man nicht auf uns aufmerksam wird. Ganz wichtig ist dabei auch eine unauffällige, langsame und leise Zufahrt mit den Autos. Es klingt vielleicht seltsam, aber Täuschen und Tarnen ist angesagt, also z.B. langsam fahren, um weniger Staub aufzuwirbeln, den man ja leicht aus der Entfernung sehen könnte (es wird dann auch unser Auto weniger schmutzig) usw. Somit fallen kaum auf und gemäß der Tatsache, dass alles was man nicht sieht, keine Aufregung verursacht, können wir annehmen, längerfristig und in Ruhe unser Hobby ausüben zu können.

Klar muss auch sein, dass von uns verursachter Müll oder Reste von Flugmodellen etc. bitte unbedingt mit nach Hause mitgenommen werden müssen. Wir wollen uns nicht nachsagen lassen, dass wir die Umwelt verschmutzen und die Landschaft zerstören!
Wem obiges aufs Erste etwas übertrieben oder dumm klingen sollte, dem werden hoffentlich nachstehende Punkte zur Problematik die Augen öffnen.

Jägerschaft – Naturwacht – Förster – und Andere

Es ist klar, dass sich die Jägerschaft durch unsere Anwesenheit am meisten beunruhigt oder gestört fühlt, geht sie doch davon aus, dass wir mit unserem Hobby und durch unsere Anwesenheit in ihrem Revier, die Tiere stören und verängstigen (Flugbild, Autos, Lärm durch Piloten). Im Streitfall vor Ort nichts entgegen zu halten, daher müssen wir anders arrangieren.

Wenn wir also davon ausgehen, dass Jäger meistens in der Morgen- und in der Abenddämmerung unterwegs sind, ist es sinnvoll, dass wir unsere Flugzeiten diesem Rhythmus anpassen. Günstig erscheint daher der Zeitraum zwischen 10-16 Uhr. Sollte ein Jäger kommen, der sich mit unserer Fliegerei nicht einverstanden erklärt, dann bitte dringend zu beachten, er sitzt wegen seiner Verbindungen zum Grundeigentümer, Förster und der Gemeinde in jeder Hinsicht am weitaus längeren Ast!

Ganz ähnlich liegt die Geschichte auch bei eventuellen Zusammentreffen mit Förstern oder mit Organen der Naturwacht. Diese sind sinngemäß “Organe der öffentlichen Aufsicht“ und haben funktionsbezogene polizeiähnliche Befugnisse. Auch in diesem Fall sind Diskussionen nicht anzuraten oder sinnvoll. In jedem Fall ist Deeskalation angesagt! Ruhig und höflich bleiben und versuchen den Flugtag weiter führen zu dürfen und dann eventuell auch zu sagen, künftig nicht mehr zu kommen. – Bitte keine Diskussionen, dass der Luftraum frei ist usw., denn die gesetzliche Lage ist derzeit stark verworren und erlaubt uns eigentlich nur Modellflug auf dafür genehmigten Plätzen. Eine Debatte löst nichts sondern vergiftet nur das Gesprächsklima. Wir wollen ja ein andermal, vielleicht nach Wochen, wieder dorthin kommen. Aber das sagen wir im Streitfall natürlich nicht!

Bauern und Grundeigentümer – Fahrzeuge

Es muss uns klar sein, dass wir uns auf Wegen und auf Grundstücken mit für uns unbekannten Besitzverhältnissen bewegen. Sofern wir für die Befahrung der Wege nicht durch Verkehrszeichen ausgeschlossen sind, ist die Berechtigungsfrage ein wenig einfacher zu beantworten. Problematisch ist, wenn Grundeigentümer oder Pächter kommen und etwas dagegen haben, dass wir auf ihrem Grund herumgehen, ohne vorher gefragt zu haben. In dem Fall herum zu diskutieren ob der Beschwerdeführer wirklich der Berechtigte ist usw., der uns von seinem Grund verweisen kann wäre ungeschickt und würde nur dazu führen, dass er später auch andere Bauern und Grundbesitzer gegen uns aufstachelt. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Bauern offenbar oft mit dem Fernglas die Gegend absuchen und dann mit dem Gelände-wagen angerauscht kommen und unangenehm auftreten.

Daher ist es wichtig zu verstehen, dass wir durch unser Verhalten bei der Benützung der Wege und des Geländes enormen Einfluss darauf haben, dass längerfristig keine Verkehrsbeschränkungen erlassen werden, wir also die Wege weiterhin für unsere gelegentlichen Flugtage benützen können!

Sinnvoll und sehr zu empfehlen ist, dass unsere Fahrzeuge nur so geparkt werden, dass sie möglichst nicht aus der Umgebung einzusehen sind, also nicht wie in einer “Auslage“ abgestellt sind. Was man nicht sieht das stört nicht, das steckt hinter dieser Aussage. Dadurch für uns anfallende, wenige Meter Gehweg sind es wert, dass man nicht so leicht auffällt. Und bei Landungen steht uns das Auto dann auch nicht im Weg. Beim Abstellen unserer Autos muss man weiteres darauf achten, dass die Feldwege stets frei gehalten werden, damit Bauern und Grundstückseigner vorbeifahren können. Damit ersparen wir uns schon den ersten Anlass für Unmut oder Debatten. Die Autos immer so parken, dass möglichst keine Ackerkulturen beschädigt werden, denn sonst kommt zum Streit noch eine Flurschadengebühr dazu. Sollte es sich um sehr schwierige Gesprächspartner handeln, dann ist es meiner Meinung nach den Versuch wert, den streitbaren Bauer oder Grundstückseigner in einem freundlichen Gespräch mit z.B. einem 10 Euro-Schein beruhigen? Vielleicht hilft das?

Einschaltung der Polizei

Es könnte sein, dass im Streit vom Jäger, Förster, der Naturwacht, den Bauern oder Grundeigentümern die Polizei eingeschaltet wird, wodurch dann die Sache für uns ungut wird. Um sich solche Unannehmlichkeiten zu ersparen, ist in Härtefällen eine umgehende Landung zu empfehlen und Streit oder jede weitere Diskussion zu vermeiden. – Wenn die Polizei tatsächlich kommt, was ich aus Erfahrung kenne, dann ist sowieso Schluss mit Lustig und es muss gelandet werden. Dann muss man eventuell mit Anzeigen wegen Fahrverbot, Umweltschutz, Besitzstörung, etc., etc., rechnen. Das funktioniert übrigens auch, wenn Jäger, Förster, Bauer oder Grundbesitzer über das Autokennzeichen eine Anzeige erstatten!