IG-Hangflug

Hangflug ist neben dem GPS-Fliegen die Königsklasse des Segelflugs!

Die neuen EU-Regularien gewähren uns ab 2021 (Stand heute Januar 2021) sinnvolle Grenzen, aber auch Freiräume. Nicht nur dort, aber als besonderes Beispiel nehmen wir Österreich, das Sehnsuchtsland alpiner Hangflieger, werden die Rechte ohne nachvollziehbare Gründe wieder eingeschränkt. Modelle unter 10 kg dürfen nun an allen Hängen (auch nicht offiziell als Vereins-Modellflugplatz gelistete) bis 120 m über Pilotenstandort und in der Horizontalen bis zur Sichtgrenze fliegen.

Alle Modelle über 10 kg bis unter 25 kg müssen allerdings 120 m über Grund bleiben (AGL), MÜSSEN also Konturenflug praktizieren! Das bedeutet faktisch: Modellfliegen mit Modellen zwischen 10 und 25 kg ist im alpinen Raum praktisch nicht mehr möglich. Die Praxis zeigt, dass Piloten von Großmodellen ohne Antrieb bei Flughöhen von unter 120 m oft bereits den Landeanflug planen. Viele weiträumige und damit sichere Landeanflügen von der Talseite her sind dann illegal.

Zudem erschweren neue Abstandsregeln das Fliegen im alpinen Raum. So wie gefordert Abstände zu Urlaubs- und Erholungsregionen einzuhalten, ist unmöglich, wenn man z.B. den österreichischen Alpenraum als Erholungsgebiet ansieht. Somit fliegt jeder Pilot mit dem Risiko eines Regelverstoßes. Versicherungsrechtliche Konsequenzen inklusive.
Das ist (zumindest in Österreich) das Ergebnis der Einordnung des Modellflugs außerhalb zugelassener Modellflugplätze in die sogenannte “Open Kategorie” der neuen EU-Verordnung.

Was wir wollen:
Bildung einer starken Community von Hangflugpiloten, Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, Tourismusverbänden und -Büros, denen die Zielgruppe „Hangflieger“ wichtig ist, und die neben anderen Sportarten auch den Hangflug bewerben. Wir wenden uns an Flugsportvereine, in denen auch fast immer der Hangflug und die gemeinsame Reise dorthin von wesentlicher Bedeutung ist. Und natürlich sprechen wir für unsere Hersteller, die mit der Alpinflugtauglichkeit ihrer Modelle bei ihren Kunden punkten und ihren Premiumanspruch unter Beweis stellen!

Unser Ziel:
Positive und kreative Einflussnahme auf regulative Entscheidungsprozesse, um ausreichende Freiheiten für sicheren und verantwortungsvollen Flugbetrieb an den Hängen der Alpen ohne kontraproduktive Restriktionen zu erhalten. Erstellen von Betriebserlaubnissen innerhalb eines Verbandes des jeweiligen Landes gemäß §16 b der EU DVO (Durchführungsverordnung), die in möglichst vielen Ländern möglichst einheitlich gelten sollen. Es ist anzumerken das diese Möglichkeit in der Niederschrift der DVO extra herausgehoben wird, um darauf hinzuweisen.

Dazu rufen wir auf:
Tragt euch in die Liste ein, werdet Mitglied in der Interessengemeinschaft Hangflug „IG-Hangflug“, egal woher ihr kommt oder warum euch der Hangflug am Herzen liegt. Unterstützt uns öffentlich in dieser gemeinsamen Sache mit eurem Namen!

Wir werden zu gegebener Zeit aktiv in Aktion treten. Helft uns dabei!
Besuche die Homepage des IG-Hangflug.eu für mehr Informationen und helfe mit.
(Text von IG-Hangflug)