Betrieb von Flugmodellen im neuen EU-Recht
- Spätestens ab dem 01.01.2023 wird Modellflug im Rahmen eines Verbandes – abweichend von den europaweiten Regularien der Offenen Kategorie – nach den Regeln einer Betriebserlaubnis der Verbände DMFV und DAeC betrieben. Wie genau diese Regeln aussehen werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sie werden sich aber stark am bisherigen, nationalen Recht orientieren. Teil dieser Betriebserlaubnis wird auch ein neuer DMFV-/DAeC-Kenntnisnachweis sein, mit dem der Pilot sein Wissen über die geltenden Regeln für den Modellflugbetrieb nachweisen muss. Ob bereits absolvierte Kenntnisnachweise bis zum Ende des vorgesehenen Geltungszeitraumes gültig bleiben oder auf das neue Format upgegradet werden müssen, ist noch ungewiss.
- Betreiber von Drohnen und Piloten von Modellflugzeugen, die ihr Fluggerät nicht im Rahmen eines Verbandes fliegen, müssen – je nach Art des Einsatzes – so bald wie verfügbar, spätestens ab dem 01.01.2022 den Kompetenznachweis der Offenen Kategorie für die Klassen A1 und A3 absolvieren, oder die EU-Fernpilotenlizenz für die Klassen A2 erwerben.
Quelle: DMFV